Allgemeine Geschäftsbedingungen
Boris Brucherseifer, Messie-Engel.de · Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Boris Brucherseifer, Am Grün 35, 55232 Alzey, handelnd unter Messie-Engel.de (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber über Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Grund- und Spezialreinigung sowie damit verbundene Nebenleistungen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website und in Werbematerialien sind unverbindlich. Ein verbindliches Angebot gibt der Auftragnehmer nach Sichtung von Fotos, nach einer Videobesichtigung oder nach einem Vor-Ort-Termin in Textform ab.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot annimmt. Die Annahme ist auch per E-Mail oder Messenger möglich, sofern die Erklärung eindeutig ist und den Namen des Auftraggebers erkennen lässt.
Angebote sind vierzehn Tage ab Zugang gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
3. Grundlage des Festpreises
Der Festpreis beruht auf den Angaben und Fotos, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat. Der Auftraggeber sichert zu, dass diese den Zustand des Objekts vollständig und zutreffend wiedergeben.
Weicht der tatsächliche Zustand erheblich von diesen Angaben ab, insbesondere durch eine wesentlich größere Menge, weitere betroffene Räume, Sonderabfälle, Schädlingsbefall, Flüssigkeitsschäden oder biologische Verunreinigungen, unterbreitet der Auftragnehmer vor Fortsetzung der Arbeiten ein Nachtragsangebot in Textform. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dieses anzunehmen. Nimmt er es nicht an, können beide Seiten den Vertrag beenden; abgerechnet werden die bis dahin erbrachten Leistungen.
Ohne Zustimmung des Auftraggebers werden keine Mehrkosten berechnet.
4. Leistungsumfang
Der Umfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot. Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich aufgeführt:
- Handwerks-, Maler- und Renovierungsarbeiten
- Demontage fest verbauter Einbauten und Sanitärobjekte
- Entsorgung von Gefahrstoffen wie Asbest, Heizöltanks, Chemikalien oder medizinischem Abfall
- Schädlingsbekämpfung durch einen zugelassenen Fachbetrieb
- Einlagerung, Transport zu Dritten oder Verwertung von Gegenständen
Solche Leistungen können gesondert beauftragt oder vermittelt werden.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass
- der Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin gewährleistet ist
- Strom und Wasser nutzbar sind, soweit für die Leistung erforderlich
- eine Halteerlaubnis oder ein Stellplatz für Fahrzeug und Container vorhanden ist, sofern nicht anders vereinbart
- Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Ausweise, Urkunden, Datenträger und persönliche Unterlagen vorab benannt oder gesichert werden
- Haustiere während der Arbeiten anderweitig untergebracht sind
- erforderliche Zustimmungen Dritter, etwa von Eigentümern, Vermietern, Erben oder Betreuungsgerichten, vorliegen
Der Auftraggeber bestätigt, über die zu räumenden Gegenstände verfügungsberechtigt zu sein. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer unzutreffenden Angabe hierzu beruhen.
Die Mitwirkung ist auch während der laufenden Arbeiten erforderlich. Der Auftraggeber trifft die notwendigen Entscheidungen darüber, was erhalten bleibt und was entsorgt wird, in einem Umfang und Tempo, das den vereinbarten Ablauf nicht unmöglich macht. Bereits freigegebene und verladene Gegenstände werden nicht zurückgeholt.
Kann der Auftragnehmer die Arbeiten nicht aufnehmen, weil eine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt ist, gilt Ziffer 9 entsprechend.
6. Termine
Termine werden verbindlich vereinbart. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Wetterlagen, die die Arbeit unmöglich machen, behördliche Anordnungen, Krankheit oder Ausfall von Entsorgungskapazitäten berechtigen zur Verschiebung. Der Auftragnehmer informiert unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an.
Die angegebene Dauer eines Einsatzes ist eine Schätzung auf Grundlage der bekannten Angaben und kein zugesicherter Fertigstellungstermin, sofern nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet.
7. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich als Festpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und einschließlich Anfahrt, Material und Entsorgung, soweit im Angebot aufgeführt.
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung vor Leistungsbeginn fällig. Der Auftragnehmer nimmt die Arbeiten auf, sobald der Betrag gutgeschrieben ist.
Wird im Angebot eine abweichende Zahlungsweise vereinbart, etwa eine Anzahlung mit Restzahlung nach Abnahme oder eine Zahlung in mehreren Abschnitten, gilt vorrangig diese Vereinbarung.
Endet der Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung, wird ein bereits gezahlter, nicht durch erbrachte Leistungen oder eine Pauschale nach Ziffer 9 gedeckter Betrag unverzüglich erstattet.
Eine Ratenzahlung kann über einen externen Zahlungsdienstleister angeboten werden. Der Auftragnehmer ist an diesem Kreditverhältnis nicht beteiligt; Vertragspartner des Auftraggebers ist insoweit ausschließlich der jeweilige Anbieter. Ob eine Ratenzahlung zustande kommt, entscheidet dieser nach eigenen Voraussetzungen und einer Bonitätsprüfung; ein Anspruch darauf besteht nicht. Kommt sie nicht zustande, bleibt es bei der Fälligkeit nach Absatz 2.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
Aufrechnen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht dem Auftraggeber als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Angebot als gesonderte Anlage beiliegt. Diese Belehrung geht diesen AGB vor.
Soll die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist dafür ein ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers in Textform erforderlich. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen. Das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Erbringung der Leistung.
Solange das Widerrufsrecht besteht, findet Ziffer 9 keine Anwendung. Ein Widerruf löst keine Stornopauschale aus.
9. Kündigung durch den Auftraggeber und Stornokosten
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit bis zur Fertigstellung kündigen (§ 648 BGB). Die Kündigung bedarf der Textform. Der Auftragnehmer behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt.
Ein Einsatz bindet im Durchschnitt drei aufeinanderfolgende Arbeitstage. Personal und Fahrzeuge werden für diesen Zeitraum fest eingeplant und stehen für andere Aufträge nicht zur Verfügung. Ein kurzfristig frei werdender Zeitraum dieser Länge lässt sich erfahrungsgemäß nicht mehr neu belegen. Die folgende Pauschale bildet diesen Ausfall ab und dient der Vereinfachung der Abrechnung.
Bemessungsgrundlage ist der Nettoauftragswert abzüglich der ersparten Entsorgungs- und Materialkosten. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung vor dem vereinbarten Leistungsbeginn.
Auftraggeber als Verbraucher:
- früher als 14 Tage: keine Pauschale
- 14 bis 8 Tage: 25 Prozent
- 7 bis 3 Tage: 45 Prozent
- weniger als 3 Tage oder am Leistungstag: 60 Prozent
Auftraggeber als Unternehmer, etwa Vermieter, Hausverwaltungen oder Nachlassverwalter:
- früher als 14 Tage: keine Pauschale
- 14 bis 8 Tage: 35 Prozent
- 7 bis 3 Tage: 60 Prozent
- weniger als 3 Tage oder am Leistungstag: 80 Prozent
Zusätzlich sind nachweislich bereits angefallene Fremdkosten zu erstatten, insbesondere für bestellte Container, Stellplatzgenehmigungen oder Sondertransporte, soweit sie nicht mehr storniert werden können.
Wird stattdessen ein Ersatztermin innerhalb von vier Wochen vereinbart und wahrgenommen, reduziert sich die Pauschale um die Hälfte.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Pauschale entsprechend.
10. Kündigung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn
- der Zustand des Objekts eine Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit der eingesetzten Personen darstellt, die mit den vereinbarten Schutzmaßnahmen nicht beherrschbar ist
- eine Mitwirkungspflicht nach Ziffer 5 trotz Fristsetzung nicht erfüllt wird
- die Mitwirkung während der laufenden Arbeiten in einem Maß ausbleibt, das eine sinnvolle Fortsetzung verhindert, und sich daran auch nach einem klarstellenden Gespräch im Lauf des Einsatzes nichts ändert
- der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung in Verzug ist
- Mitarbeiter bedroht, belästigt oder tätlich angegriffen werden
Vor einem Abbruch wegen ausbleibender Mitwirkung spricht der Auftragnehmer den Auftraggeber an und benennt konkret, was benötigt wird. Der Abbruch erfolgt erst, wenn sich die Lage danach nicht ändert. Der Auftraggeber wird über den Abbruch und dessen Grund in Textform informiert.
Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet. Daneben kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung für die Wartezeit verlangen, während der Personal und Fahrzeuge gebunden waren, ohne dass gearbeitet werden konnte (§ 642 BGB). Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist.
Wird der Einsatz aus einem der genannten Gründe abgebrochen, bietet der Auftragnehmer auf Wunsch einen neuen Termin an, sobald die Voraussetzungen für eine Fortsetzung gegeben sind.
11. Umgang mit Gegenständen, Fundstücken und Entsorgung
Es wird nichts entsorgt, was der Auftraggeber zuvor als zu erhalten gekennzeichnet oder benannt hat. Der Auftraggeber entscheidet über den Verbleib der Gegenstände.
Werden während der Arbeiten Bargeld, Schmuck, Dokumente oder erkennbar wertvolle Gegenstände aufgefunden, werden diese gesichert und dem Auftraggeber übergeben.
Mit dem Verbringen in Container oder Fahrzeuge des Auftragnehmers geht das Eigentum an den zur Entsorgung freigegebenen Gegenständen auf den Auftragnehmer über. Die Entsorgung erfolgt fachgerecht über zugelassene Betriebe. Noch brauchbare Gegenstände können nach Absprache gespendet oder verwertet werden.
Nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe ist eine Herausgabe entsorgter Gegenstände nicht mehr möglich.
12. Abnahme und Mängel
Nach Fertigstellung wird das Objekt gemeinsam begangen und abgenommen. Erkennbare Mängel sind dabei zu rügen. Verweigert der Auftraggeber die Mitwirkung an der Abnahme ohne Angabe von Mängeln, gilt die Leistung nach Ablauf einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist als abgenommen.
Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
13. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen, Bargeld oder Dokumenten, die entgegen Ziffer 5 nicht benannt oder gesichert wurden, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen werden auf Anfrage mitgeteilt.
14. Einsatz von Subunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt allein der Auftragnehmer. Subunternehmer sind auf dieselben Vertraulichkeits- und Sorgfaltspflichten verpflichtet.
15. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Auftragnehmer behandelt alle Umstände des Auftrags streng vertraulich. Fahrzeuge und Arbeitskleidung sind unbeschriftet.
Fotoaufnahmen werden ausschließlich zur Angebotserstellung, Dokumentation und Abwicklung angefertigt. Eine Veröffentlichung, auch anonymisiert, erfolgt nur mit vorheriger, jederzeit widerruflicher Einwilligung des Auftraggebers in Textform.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Alzey. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Angebot als gesonderte Anlage beigefügt und stehen unter Widerrufsrecht.
